Für unsere FFP2-Masken liegt eine amtlich geprüfte EU Konformitätserklärung (rechte Seite) sowie EU Baumusterprüfbescheinigung (linke Seite) vor, die hier abgerufen werden können. Diese Zertifikate bestätigen, dass unsere Masken der europäischen Norm (EU-Norm EN149:2001 + A1:2009) entsprechen und die CE-Kennzeichnung mit der entsprechenden Prüfnummer "2233", für die jeweilige Stelle, tragen dürfen.
Wie können Sie Fälschungen erkennen?
Hierzu kann vorab erstmal grundsätzlich auf die PSA-Verordnung (EU) 2016/425 i.V.m. dem PSA-Durchführungsgesetz PSA-DG sowie auf die Norm DIN EN 149 Filtrierende Halbmasken zum Schutz gegen Partikeln verwiesen werden (Die Verordnung lässt sich über die EUR-Lex Homepage EU law finden. Die Norm wird aktuell vom DIN aufgrund der Corona-Pandemie kostenlos zum Download zur Verfügung gestellt).
Anhand der Kennzeichnung der Masken kann meist schon auf den ersten Blick gesehen werden, ob es sich um eine Fälschung handelt. Hierzu ergeben sich u.a. folgende Anforderungen aus der PSA-Verordnung für die Wirtschaftsakteure aufgeteilt nach Hersteller bzw. Einführer: Der Hersteller stellt sicher, dass die PSA identifiziert werden kann z.B. über eine Typ-Nummer auf der PSA. Er gibt seinen Namen, Handelsnamen oder seine eingetragene Marke sowie seine Postanschrift auf der PSA an. Der Einführer gibt seinen Namen, Handelsnahmen oder seine eingetragene Marke sowie seine Postanschrift auf der PSA an.
Die Norm schreibt hierzu, dass auf der Maske diverse Kennzeichnungen deutlich und dauerhaft angebracht sein müssen wie z.B. der Name, das Warenzeichen oder andere Mittel zum Identifizieren des Herstellers oder Lieferanten. Auch die Kennzeichnung auf der Verpackung ist grundsätzlich zu beachten.
Auf jeder geprüften FFP2 Maske muss die Prüfnummer der offiziellen Prüfstelle aufgedruckt werden. Als Verbraucher können Sie sich vor Betrügern schützen, indem Sie zum einen kontrollieren, ob eine Prüfnummer in Verbindung mit der CE-Kennung vorliegt und zum anderen ob die Prüfnummer einer offiziell benannten Prüfstelle zugeordnet ist. Hierzu können Sie über das Portal der europäischen Kommission prüfen, ob die angegebene Prüfnummer einer offiziellen Stelle angehört. Allgemein ist zum Punkt "Zertifizierung" zu sagen, dass es streng genommen keine Zertifikate im Bereich der PSA-Verordnung gibt. Der Hersteller hat die Pflicht sein Produkt gemäß der Anforderungen der Verordnung herzustellen. Im Bereich der PSA-Verordnung speziell bei Masken die unter Kategorie III der Verordnung fallen muss noch zuvor gemäß dem Bewertungsverfahren eine EU-Baumusterprüfung erfolgen die von einer benannten Stelle durchgeführt wird. Hierüber erhält dieser dann eine Baumusterprüfbescheinigung, welche den meisten nur als "Zertifikat" bekannt ist.
Ihr AirMedOne-Team
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